Wir bieten perfekten Service für Unternehmen, Kommunen und Privatkunden
Durch einen breiten Flächenpool mit bereits im Vorfeld durchgeführten Maßnahmen können wir auf schnelle und unbürokratische Weise Ausgleichsmaßnahmen anbieten und von unserem Ökokonto abbuchen. Durch dieses vorausschauende Vorgehen ist die Landschaft bereits aufgewertet, bevor die einzelnen Maßnahmen verrechnet werden. Da sich viele Kompensationsmaßnahmen erst nach einiger Zeit entfalten, haben die Flächen bis zum Eingriff an Wert gewonnen.
Bei der Flächenauswahl wird zunächst der zukünftige regionale Ausgleichsbedarf grob abgeschätzt. Anschließend wird ein gesamtörtliches Ausgleichskonzept entworfen, worin Aussagen über geeignete Räume sowie über Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden.
Der zweite Schritt beinhaltet die Sicherung bzw. den Ankauf der Flächen. Zunächst wird ein Flächenvorrat geschaffen. Sobald die Verfügbarkeit der Kompensationsflächen gesichert ist, können diese in das Ökokonto übernommen werden.
Die dritte Stufe ist die Durchführung vorgezogener Maßnahmen. Es werden je nach Eignung der Fläche spezifische Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt und grundbuchamtlich gesichert.
In der vierten Stufe erfolgt die Abbuchung der Flächen und Maßnahmen für Vorhaben im jeweiligen Wirkungsgebiet. Die Kompensationsflächen werden demnach vom Ökokonto abgebucht.
Seit 2001 sind Bauträger dazu verpflichtet, bei Bauvorhaben im Außen-bereich, Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. In der Regel ist der Ausgleich direkt vor Ort zu erbringen und wird in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt. Wo dies nicht möglich oder zumutbar ist, muss ein Ausgleich im entsprechenden Naturraum stattfinden. Die Festlegung des Kompensationsbedarfs für das geplante Bauvorhaben erfolgt entweder in m²-Angaben oder in Wertpunkten.
Die Möglichkeiten eines naturschutzfachlichen Ausgleichs für das geplante Bauvorhaben werden zunächst mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Dort erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie selbst vor Ort durchführen können oder ob ein Ausgleich über das interkommunale Ökoflächenmanagement des Donaumoos-Zweckverbandes möglich ist. Hier können Sie sich auch über den Naturraum, innerhalb dessen der Ausgleich erbracht werden muss, informieren.
Nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde über einen naturschutzfachlichen Ausgleich unterstützen wir Sie gerne bei den weiteren Schritten zur Erfüllung Ihres Kompensationsbedarfs. Gerne erstellen wir individuelle, auf Ihren Kompensationsbedarf zugeschnittene Vorschläge für Sie. Auch eine Abwicklung von forst- oder wasserwirtschaftlichem Ausgleich ist über den Donaumoos-Zweckverband möglich.
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Tel. 08431/57-426